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Versicherungswechsel zum 30.11. 2022

Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln und sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Anbieter?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir bieten Ihnen einen Wechselservice, der komplett kostenlos ist. Darüber hinaus übernehmen wir alle notwendigen Schritte für Sie. So müssen Sie sich um nichts kümmern und können sich voll und ganz auf den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung konzentrieren.

Wann ist der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel?

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen vom 01.01. bis 31.12 eines Jahres. Für diese Versicherungen endet am 30. November die jährliche Wechselfrist, sodass  die Kündigung einen Monat vor Ende der Laufzeit erfolgen muss (ordentliche Kündigung). Ausnahme: wenn sich Ihr Beitrag erhöht, verlängert sich die Kündigungsfrist auf vier Wochen nach Zugang des Erhöhungsschreibens (außerordentliche Kündigung). Bei Nichtkündigung verlängert sich die Kfz-Versicherung automatisch um ein Jahr.

Gibt es andere Stichtage als den 30.11.?

Bei manchen Kfz-Versicherungen beträgt das Versicherungsjahr 12 Monate ab Vertragsabschluss.

Beispiel: Wenn Sie am 10. Juni eine Autoversicherung abschließen, läuft Ihr Vertrag bis zum 9. Juni des Folgejahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Kündigungsschreiben Ihrer Autoversicherung muss bis zum 8. Mai eintreffen. Dieser Tag ist Ihr Stichtag – nicht der oft in Anzeigen genannte 30. November.

Kann ich bei einem Wechsel meiner Kfz-Versicherung sparen?

Wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln, können Sie Ihre Versicherungsprämie häufig reduzieren.  Regelmäßige Anbieter- und Preisvergleiche zahlen sich aus. Für den Versicherungswechsel selbst entstehen Ihnen bei uns keine Kosten.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Kfz-Versicherung achten?

Achten Sie besonders auf die Deckungssummen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen betragen 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1,12 Mio. Euro für Sachschäden. Ihre Deckungssummen sollten jedoch deutlich über diesen gesetzlichen Mindestwerten liegen. Die empfohlene Gesamtversicherungssumme beträgt 100 Millionen Euro. Die Vollkaskoversicherung sollte auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden greifen. Die Wiederbeschaffungswertentschädigung bei einem Gebrauchtwagen bzw. die Kaufpreisentschädigung bei einem Neuwagen, sollte in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart sein. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird der Neu- oder Anschaffungspreis des Autos unabhängig vom Zeitwert erstattet. Auch ein erweiterter Schutz vor Wildschäden wird empfohlen. Bei einem Schaden durch einen Marderbiss sollten auch Folgeschäden abgedeckt sein. Gerne überprüfen wir Ihre Verträge, ob alle notwendigen Punkte in Ihrem Tarif beinhaltet sind.

Wie kündige ich meine aktuelle Autoversicherung?

Wenn Sie Ihre Autoversicherung kündigen, sollte das schriftlich erfolgen. Schicken Sie Ihre Kündigung per Einschreiben, um ganz sicherzugehen, dass sie ankommt. Planen Sie auch ausreichend Zeit ein: Der Stichtag ist der Tag, an dem Ihre Kfz-Versicherungskündigung beim Versicherer eingehen muss. Wir übernehmen gerne für Sie die Kündigung und sorgen dafür, dass Ihre Versicherung fristgerecht und in der richtigen Form gekündigt wird.

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Diese Thematik ist vergleichbar mit der Frage nach einem Maßanzug oder einem Anzug von der Stange  – allerdings mit einem gravierenden Unterschied: Bei uns ist die maßgeschneiderte Variante nicht teurer.

Warum ist der Unterschied so eklatant?

Weil Sie als Verbraucher in der Regel nicht bewerten können, ob der jeweilige Tarif der passende ist. Denn wir gehen nicht nur von einem ganzheitlichen Beratungsansatz aus, sondern bewerten die Produkte und Tarife auch nach zahlreichen Kriterien im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Konstellationen in Familie, Beruf oder Hobby.

Warum arbeiten wir als Makler?

Unser Anliegen ist es, Ihnen unabhängig von eigenen wirtschaftlichen Interessen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu empfehlen. Deshalb haben wir uns für die Rechtsstellung des Maklers entschieden: Ein Makler ist Sachwalter des Kunden und hat somit per Gesetz die Aufgabe, den Kunden vor dem Versicherer zu vertreten und seine Interessen zu wahren. 

Wir beraten Sie, also schützen wir Sie.

Und um das auch nach Außen zu kommunizieren, erhält jeder unserer Kunden die Zusage, dass wir im Falle einer Leistungsverweigerung des Versicherers  für die Erstberatung bei einem Fachanwalt sorgen.

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